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Altersgrenzen für Reisen

Es gibt unterschiedliche Altersbeschränkungen, abhängig davon, wann und wohin Sie reisen möchten und was für eine Reise Sie buchen möchten. Altersbeschränkungen gelten für Gäste, die ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten/Erwachsenen reisen.

Altersgrenze für Pauschalreisen

Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen.

Für Reisende, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, beträgt das Mindestalter für eine Mini-Kreuzfahrt Oslo 20 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Altersgrenze zu stellen.

> Zum Antrag

Altersgrenzen für Fährüberfahrten

Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen.

Die Beförderung von Jugendgruppen, deren Teilnehmer das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist ebenfalls ausgeschlossen.

Informationen zu unseren Angeboten und Einrichtungen an Bord speziell für Kinder finden Sie in den Informationen zu den jeweiligen Routen und Schiffen.

Reisen mit Kindern unter 18 Jahren

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.

WICHTIG: Falls ein Kind nicht mit seinen Erziehungsberechtigten reist, muss in jedem Fall eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie mitgeführt werden.