Reisebedingungen für Pauschalreisen und Mini-Kreuzfahrten

Norwegenurlaub - die Color Line Pauschalreisebedingungen auf einen Blick.

Reisebedingungen Pauschalreisen und Mini-Kreuzfahrten

Bitte beachten Sie diese Reisebedingungen, welche die §§ 651a bis m. BGB sowie die §§ 4 - 11 BGB-InfoV ergänzen und Ihnen vor der Buchung als Bestandteil des Kataloges/Angebotes/im Internet vollständig übermittelt worden sind, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese in ihrer Gesamtheit verbindlich an.

Für Gruppen gelten zusätzlich „Allgemeine Hinweise für Gruppenreisen“ als ergänzende Vertragsbedingungen.

1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Color Line (CL) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für CL wird der Reise¬vertrag verbindlich, wenn CL dem Reisenden direkt per E-Mail oder Post bzw. durch das Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CL wie beschrieben bzw. das Reisebüro dem Kunden die Reisebestätigung des Veranstalters aushändigen, welche alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Reiseleistung und den Sicherungsschein enthält.
1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, sofern er das ausdrücklich und gesondert erklärt. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Reisende eine schriftliche Bestätigung die alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchten Reiseleistungen enthält. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weist CL ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist CL 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird.

2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat Color Line das Insolvenzrisiko bei einer Insolvenzversicherung abgesichert.
2.2 Bei Vertragsschluss leistet der Reisende gegen Aushändigung der Bestätigung inkl. Sicherungsschein eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Abreise zur Zahlung fällig. Abweichung siehe 2.7. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Ausnahme: Internetbuchungen müssen sofort in voller Höhe bezahlt werden. Nachdem Sie Ihre Personendaten eingegeben haben, wird die Bezahlung im nächsten Schritt vorgenommen.
2.3 Falls die Anzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wird, kann CL nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag unter Anwendung der Stornopauschalen kündigen.
2.4 Bei Buchungen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
2.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Fristsetzung aufgelöst. CL kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß der angegebenen Stornopauschalen verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.6 Die Buchungsbestätigung gilt nach Zahlungseingang als gültige Reiseunterlage. 2.7 Für die Mini-Kreuzfahrt gelten abweichende besondere Zahlungsbedingungen: Der Reisepreis muss sofort in voller Höhe mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder per Überweisung (bei Buchung in unserem Servicecenter) innerhalb von 3 Tagen nach Buchung bezahlt werden.

3. Aktions- und Werbegutscheine
3.1 Aktions- und Werbegutscheine (im nachfolgenden „Gutscheine“) sind nicht übertragbar. Bei Gutscheinbuchungen sind Umbuchungen ausgeschlossen. Zudem ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers ausgeschlossen.
3.2 Gutscheine oder Gutscheinleistungen können nicht miteinander und nicht mit Sonderangeboten kombiniert werden.
3.3 Pro Person kann jeweils nur ein Gutschein pro Gutscheinaktion eingelöst werden. Mehrfacheinlösungen sind ausgeschlossen.
3.4 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
3.5 Die Bestimmungen gelten nicht für erworbene Wertgutscheine.

4. Leistungen
4.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibung im gültigen Katalog bzw. Flyer oder Internet und der hierauf jeweils bezugnehmenden Bestätigung maßgebend.
4.2 CL behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert.
4.3 Reisebüros sind weder vor noch nach Vertragabschluss berechtigt über die Leistungsbeschreibung hinaus abweichende Zusagen zu geben.
4.4 Pauschalreisen und Mini-Kreuzfahrten dürfen nicht zur Konstruktion von One-Way Buchungen verwendet bzw. genutzt werden. Nicht genutzte Teilstrecken bei einer Pauschalreise können nicht als One-Way-Ticket genutzt werden und werden auch nicht erstattet. Die Differenz zum gültigen Überfahrtspreis wird nachbelastet.
4.5 Für Angaben in Fremdprospekten wie z.B. von Hotels, Ferienorten usw. kann CL keine Haftung übernehmen, auch wenn diese von CL ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Nachträgliche Änderungen der Katalog-/Internetangebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch CL vorbehalten. Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3 dieser Reisebedingungen verwiesen.
5.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän. Abfahrtszeiten werden nur unter Vorbehalt angegeben.

6. Rücktritt durch den Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu¬rücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei CL eingeht.
6.2 Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die CL nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt.
6.3 Bei Rücktritt durch den Reisenden bzw. Nichtantritt der Reise aus Gründen die nicht von Color Line zu vertreten sind und nicht aus höherer Gewalt resultieren, verlangt Color Line eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen (Rücktrittsgebühren). Die Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung sind dabei zu berücksichtigen. Es gelten die folgenden Bedingungen:
6.3.1 für Pauschalreisen Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Abreise fallen Gebühren in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,- p.P.an. Bei Rücktritt 30-8 Tage vor Abreise fallen Gebühren in Höhe von 50% des Reisepreises an. Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Abreise fallen Gebühren in Höhe von 100% des Reisepreises an.
6.3.2 für Mini-Kreuzfahrt „Economy“ Der Reisepreis wird nicht erstattet.
6.3.3 für Mini-Kreuzfahrt „Flex“ Bis 24 Stunden vor Abreise fallen keine Gebühren an. Der Reisepreis wird voll erstattet. Ab 24 Stunden vor Abreise fallen Gebühren in Höhe des vollen Reisepreises an.
6.4 Rücktrittsgebühren fallen auch dann an, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet.
6.5 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von CL angegebenen.
6.6 Wenn zwei oder mehrere Reisende ein Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. eine Schiffskabine gebucht haben und bei Rücktritt eines Reisenden keine Ersatzperson genannt wird, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Reisenden anderweitig unterzubringen.

7. Umbuchung

7.1 Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung. Auf Wunsch des Reisenden werden soweit durchführbar Abänderungen der Reiseanmeldung (Umbuchung) vorgenommen. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollten Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Pauschalen werden sofort fällig.
7.2 Bei Umbuchung durch den Reisenden verlangt Color Line eine angemessene Entschädigung.
Es gelten die folgenden Bedingungen:
7.2.1 für Pauschalreisen Bis 14 Tage vor Antritt eine Pauschale von € 25,- pro Person zu zahlen. Eine spätere Umbuchung erfolgt wie Rücktritt mit nachfol¬gender Neuanmeldung, siehe 6.3.1.
7.2.2 für Mini-Kreuzfahrt „Economy“ Zusätzlich zu einem eventuell höheren Reisepreis fällt eine Gebühr in Höhe von 25% des ursprünglichen Reisepreises an. Diese ist sofort zu zahlen.
7.2.3 für Mini-Kreuzfahrt „Flex“ Umbuchungen sind jederzeit ohne Gebühr möglich. Die Differenz zu einem evtl. höheren Reisepreis ist sofort zu zahlen.

8. Ersatzteilnehmer
8.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gegen eine Gebühr von € 25,- verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an CL. CL kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist CL berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.3 Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollten Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

9. Kündigung/Rücktritt durch CL
9.1 CL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch CL vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. CL behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. CL muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2 Ein Rücktrittsrecht seitens CL besteht, wenn CL die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist.
9.3 Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zuge¬leitet. Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CL in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch CL diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot keinen Gebrauch, erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
9.4 Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung auf eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann CL bei deren Nichterreichen bis zwei Wochen vor Reiseantritt die Reise absagen. CL informiert den Reisenden selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

10. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
10.1 Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für CL möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. 10.2 CL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.3 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der Reisende im Internet unter www.auswaertigesamt.de oder unter Tel.: (030) 18170.

11. Mitwirkungsverpflichtung/Abhilfe/Minderung/Kündigung
11.1 Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
11.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörun¬gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen.
11.3 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so hat er sich unverzüglich an die Reiseleitung, an den Vertragspartner bzw. an die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen zu wenden.
11.4 Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist CL telefonisch oder per Fax zu unterrichten: Tel. 04 31/73 00-0 Fax 04 31/73 00-400. CL wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben oder dem Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung des Reiseveranstalters. Die Kosten für die Unterrichtung werden dem Reisenden bei berechtigtem Grund erstattet.
11.5 CL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismä¬ßigen Aufwand erfordert. CL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten wird.
11.6 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
11.7 Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Der Reisende schuldet CL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

12. Haftung / Schadensersatz
12.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende, unbeschadet der Minderung oder Kündigung, Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den CL nicht zu vertreten hat.
12.2 Die vertragliche Haftung von CL auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden von CL weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird b) soweit CL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Deliktische Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12.3 Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstal¬ter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.4 CL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von CL sind.
Der Veranstalter haftet jedoch:
12.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
12.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. 12.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen CL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 12.6 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 664 HGB nebst Anlage) und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12.7 Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
12.8 Schäden bei Schiffsreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige der zuständigen Fährgesellschaft anzuzeigen. Bei Unterlassen der unverzüglichen Schadensmeldung lehnen die Fährgesellschaften Erstattungen in der Regel ab. Im Übrigen sind Verlust und Beschädigung von Gepäck unverzüglich vor Ort ebenfalls der Fährgesellschaft zu melden.
12.9 Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Beförderungsbedingungen, sofern die Beförderung nicht Teil eines Leistungspaketes von CL ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von CL vorrangig maßgebend und werden gegebenenfalls durch die Beförderungsbedingungen ergänzt.

13. Ansprüche

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise gem. §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Color Line GmbH, Norwegenkai, 24143 Kiel-Gaarden, geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
13.2.1 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.2.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.2.3 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Reisenden fristwahrend entgegenzunehmen. 13.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

14. Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung vorzunehmen.

15. Kinder/ Jugendliche
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen. Für Mini-Kreuzfahrten beträgt das Mindestalter 20 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Altersgrenze zu stellen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antragsformular.

16. Einschiffung
KIEL – OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten dieses bis spätestens 120 Minuten vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden.
DÄNEMARK – NORWEGEN: Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden.
16.1 Der einzelne Kraftfahrer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug auf dem angewiesenen Platz abgestellt und mit angezogener Handbremse im niedrigsten Gang gesichert und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
16.2 Die Color Line ist berechtigt, Passagiere beim Betreten des Schiffes zurückzuweisen oder sie während der Reise an Land zu setzen, falls der Fahrgast, nach Ansicht des Kapitäns, für die Seereise ungeeignet ist oder eine Gefahr für die eigene Sicherheit oder die anderen Menschen an Bord darstellen kann.
16.3 Die im Fahrplan genannten Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich aus wetterbedingten oder technischen Gründen verschieben. Eine Haftung kann insoweit nicht übernommen werden.

17. Endreinigung Ferienwohnungen/Appartements/Hütten
Das Objekt muss bei Abreise gründlich gereinigt hinterlassen werden, sofern die Endreinigung nicht gegen Gebühr gebucht wurde oder im Preis inklusive ist.

18. Reisepapiere
Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Verlangen vorgelegt werden muss. Passagiere haften für evtl. Ausgaben, die aus einer Einreiseverweigerung entstehen könnten. Alle Fahrzeuge benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw benötigen eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem Fahrzeugbenutzer wird empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um neueste Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen. Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Reiseversicherung.

19. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
19.1 CL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat oder das Reisebüro Auskunft.
19.2 Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen/im Internet und mit den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Der Reisende hat diese Informationen zu beachten und sich im Reisebüro weiter gehend unterrichten zu lassen, ob für die Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt.
19.3 CL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
19.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Dieses bezieht sich auch auf die Beachtung von gesonderten Einfuhrbestimmungen bzgl. Haustieren. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von CL bedingt sind.
19.5 Der Reisende sollte sich über Informations- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gege¬benenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Ge¬sundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

20. Allgemeines

Alle Angaben in Color Line Publikationen entsprechen den zur Zeit der Veröffentlichung geltenden gesetzlichen Vorschriften und beziehen sich nur auf deren Gültigkeit. Irrtümer vorbehalten. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

21. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit wir uns dabei zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift von CL.

22. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen CL sind an deren Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn Internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Veranstalter: Color Line, Oslo, vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel, E-Mail: servicecenter@colorline.de, Internet: www.colorline.de.

Stand April 2012