Medizinische Vorschriften
In Norwegen bestehen strikte Vorschriften für die Mitnahme von lebenden Tieren. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht einiger wichtiger Punkte. Nähere Informationen zu Impfungen, Identifikation etc. erteilen norwegische Konsulate, Botschaften im Ausland oder die offizielle Stelle der norwegischen Behörde, „Mattilsynet“, unter www.mattilsynet.no
Bei der Einreise nach Norwegen müssen folgende Dokumente/Papiere unaufgefordert beim norwegischen Zoll vorgelegt werden:
- Bei der Einreise nach Norwegen müssen folgende Dokumente/Papiere unaufgefordert beim norwegischen Zoll vorgelegt werden:
- Pass: Blauer EG-Pass für Hunde/Katzen/ Frettchen, ausgestellt von einem bevollmächtigten Tierarzt.
- Identifikation: Transponder/Mikrochip oder
lesbare Tätowierung. - Alle erforderlichen Tollwutimpfungen müssen im Pass bestätigt sein. Regelmäßige Nachimpfungen laut Angaben des Impfstoffherstellers.
Betrifft nur Hunde und Katzen:
- Zur Feststellung des Tollwutantikörperspiegels im Blut des Tieres muss
- zwischen 120 und 365 Tage nach der Tollwutimpfung eine Blutprobe vorgenommen werden. Die Analyse muss in einem zugelassenen Labor stattfinden.
- Die Bandwurmbehandlung vor und nach der Einfuhr in Norwegen muss im Pass bestätigt sein.
Eine Behandlung des Tieres innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr gegen Bandwürmer mit einem Medikament, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass von einem Tierarzt bestätigt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Kgl. Norwegische Botschaft
Tel.: 030/50 50 50
Internet: www.norwegen.no (unter „Reisen“)
E-Mail: emb.berlin@mfa.no
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